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   BAG, 24.06.1992 - 10 AZR 534/90   

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https://dejure.org/1992,15428
BAG, 24.06.1992 - 10 AZR 534/90 (https://dejure.org/1992,15428)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1992 - 10 AZR 534/90 (https://dejure.org/1992,15428)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1992 - 10 AZR 534/90 (https://dejure.org/1992,15428)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.03.1987 - 7 AZR 527/85

    Betriebsübung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 10 AZR 534/90
    Dem Entstehen einer betrieblichen Übung steht darüber hinaus die im Arbeitsvertrag für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages vorgeschriebene Schriftform entgegen.Ein konstitutives Schriftformerfordernis für Vertragsänderungen verhindert das Entstehen einer betrieblichen Übung (BAG Urteil vom 27. März 1987 - 7 AZR 527/85 - AP Nr. 29 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Zwar kann das gewillkürte Schriftformerfordernis auch durch eine betriebliche Übung formlos abgedungen werden (BAG Urteil vom 27. März 1987, aaO).

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 10 AZR 534/90
    Durch die stillschweigende Annahme dieser Willenserklärung erwachsen Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAGE 59, 73, 84 = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe).

    Entscheidend für die Bindungswirkung der betrieblichen Übung ist, wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (BAGE 59, 73, 85 = AP, aaO).

  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 24.06.1992 - 10 AZR 534/90
    Ein Anspruch auf jährliche Gewährung einer Gratifikation entsteht nur bei mehrjähriger vorbehaltloser Zahlung (BAG Urteil vom 25. April 1991 - 6 AZR 532/89 - AP Nr. 137 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • ArbG Aachen, 26.03.2021 - 6 Ca 3433/20

    Vergütung von Mandatsträgern im kirchlichen Arbeitsverhältnis?

    Nach §§ 133, 157 BGB ist andernfalls der wirkliche Wille zu erforschen, wobei es auf den inneren Willen nicht ankommt, sondern auf den in der jeweiligen Erklärung objektiv zum Ausdruck gekommenen Willen ("normative Auslegung"; vgl. z.B. BAG, Urt. v. 25.03.1976 - 3 AZR 331/75, AP Nr. 9 zu § 65 HGB; BAG, Urt. v. 14.12.1983 - 5 AZR 450/81 - juris; BAG, Urt. v. 24.06.1992 - 10 AZR 534/90 - juris).
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